Leistungen
Technische Gebäudeausrüstung
Von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme begleiten wir Ihr Bauprojekt mit fundierter Fachplanung und persönlicher Beratung. Unser Leistungsspektrum in der technischen Gebäudeausrüstung umfasst Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär ebenso wie Elektrotechnik, Sicherheits- und Kommunikationstechnik – gewerkeübergreifend geplant und aufeinander abgestimmt, für Neubau- und Bestandsprojekte gleichermaßen. Ergänzt wird unser Angebot durch die unabhängige Energieberatung für Wohngebäude, von der Fördermittelberatung nach BEG bis zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diese Übersicht wächst kontinuierlich mit neuen Leistungsbausteinen – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr konkretes Vorhaben mit uns besprechen möchten.
Beraten
Bedarf klären, Varianten aufzeigen
Bestandsaufnahme
Gebäude und Anlagen erfassen
Planen
Konzepte und Ausführungsplanung
Berechnen
Lastberechnung, Wirtschaftlichkeit (VDI 2067), Förderfähigkeit
Zeichnen
Technische Zeichnungen, Schemata
Bau
Ausschreibung, Bauüberwachung, Inbetriebnahme, Abnahme

Heizungstechnik
- Wärmepumpen-Checks
- Gebäude- und Quartierskonzepte
- Machbarkeitsstudien Kalte Nahwärme
- Pelletanlagen

Starkstrom
- Transformatoren
- Energieverteilungen
- allg. Elektroinstallation
- Beleuchtung
- Erdung/Potentialausgleich

Lüftungstechnik
- zentrale Lüftungslösung
- dezentrale Lüftungslösung
- Lüftungskonzepte (DIN 1946-6 und DIN 18017-3, sowie NWG)
- Lüftungsgesuche

Schwachstrom
- EDV-Technik
- Lichtrufsysteme
- Türkommunikationsanlagen
- Lautsprecheranlagen
- Smart-Home

Sanitärtechnik
- Wasserversorgung
- Trinkwasserhygiene
- Schmutzwasserentsorgung
- Barrierefreie Bäder
- Entwässerungsgesuche

Sicherheitstechnik
- Notbeleuchtung
- Brandmeldeanlagen
- Hausalarmanlagen
- Sprachalarmanlagen
- Gefahrenmeldeanlagen

Klimatechnik
- Kühllastberechnung VDI 2078
- Klimatisierung
- Kühlanwendungen
- Prozesskälte
Energieberatung
Sie überlegen, Ihr Zuhause energetisch zu modernisieren, haben bereits eine Maßnahme zur Effizienzsteigerung im Sinn oder wissen noch nicht genau, wo Sie anfangen sollen? Als unabhängige Energieberater begleiten wir Sie von der ersten Frage bis zur fertigen Maßnahme – verständlich erklärt, ohne dass Sie sich selbst durch Förderrichtlinien und Fachbegriffe kämpfen müssen. So läuft eine Energieberatung bei uns Schritt für Schritt ab.
01
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Im ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir kurz Ihr Anliegen und den weiteren Ablauf.
02
Vorbereitung der Beratung
Damit wir zielgerichtet arbeiten können, benötigen wir von Ihnen:
Grundrisspläne, Schnittzeichnungen, Baubeschreibungen, Wärmeschutznachweise oder Energieausweise, sofern vorhanden. Die letzten drei Abrechnungen von Strom und Heizung Ihres Energieversorgers.
03
Förderantrag stellen
Bevor die eigentliche Beratung beginnt, klären wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie infrage kommt, und stellen bei Bedarf den entsprechenden Antrag für Sie. Das ist wichtig: Die Förderung muss vor Beauftragung beantragt werden, damit Ihnen später nichts entgeht.
04
Vor-Ort-Energieberatung und Bestandsaufnahme
Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen zu Hause – den Auftakt des eigentlichen Beratungsprozesses. Vor Ort nehmen wir den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und Ihrer Anlagentechnik auf und nehmen uns Zeit für alle Ihre Fragen.
05
Planung der Maßnahmen
Auf Basis der Bestandsaufnahme entwickeln wir individuelle Sanierungsmaßnahmen, die sich an Ihren Vorstellungen vom zukünftigen Gebäude orientieren – gebündelt in Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
06
Übergabe und Erläuterung
Wir erläutern Ihnen den iSFP persönlich: welche Maßnahmen wann sinnvoll sind, wie sie aufeinander aufbauen und welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen.
07
Umsetzung
Sie entscheiden, wann und in welchem Umfang Sie loslegen. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung – von der Ausschreibung bis zur fachgerechten Baubegleitung, die von vielen Förderprogrammen ebenfalls vorausgesetzt wird.
Sie haben noch Fragen zu einem der Schritte, zu Ihren Unterlagen oder dazu, ob eine Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt? Sprechen Sie uns einfach an – wir klären das gerne unverbindlich mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Auch wenn Sie keine Unterlagen zu Ihrem Gebäude haben oder einfach einen Energieausweis benötigen, werden wir eine Lösung finden.
Hier noch eine Sammlung an Informationen zur Vorbereitung Ihrer Effizienzmaßnahmen:
- BAFA – Energieberatung für Wohngebäude – Offizielle Förderrichtlinie, Antragsverfahren und FAQ zur Bundesförderung für die Energieberatung (Zuschuss zum iSFP).
- dena – Energieeffizienz-Expertenliste – Bundesweites Verzeichnis qualifizierter Energieberater:innen; Voraussetzung dafür, dass eine Beratung förderfähig ist. (Ihr seid hier bereits als Partner-Logo verlinkt.)
- KfW – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Kreditprogramme für energetische Sanierung, ergänzend zu den BAFA-Zuschüssen.
- Gebäudeforum klimaneutral – Vom Bund getragenes Informationsportal (u. a. mit dem iSFP-Handbuch) rund um Sanierungsfahrplan, GEG und energetische Bilanzierung – gut geeignet, wenn Kunden sich tiefer einlesen möchten.
- Verbraucherzentrale Energieberatung – Unabhängige Erstorientierung und allgemeine Fragen rund ums Sparen und Sanieren; guter Verweis für Kunden, die noch ganz am Anfang stehen.
Wärmepumpen-Pre-Check
Energieaudit nach DIN EN 16247
Als Nicht-KMU sind Sie nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen zu lassen – auch kleinere Unternehmen profitieren freiwillig von den aufgezeigten Einsparpotenzialen. Wir begleiten Sie durch den gesamten, normativ vorgegebenen Prozess: strukturiert, mit klarem Zeitplan und einem Bericht, der sowohl den Anforderungen des BAFA als auch Ihrer Geschäftsführung standhält.
01
Vorbereitung und Auftakt
Im Auftaktgespräch legen wir gemeinsam Ziel, Umfang und Grenzen des Audits fest – welche Standorte, Gebäude, Prozesse und Anlagen einbezogen werden – und benennen eine verantwortliche Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.
02
Datenerfassung
Sie stellen uns die relevanten Verbrauchsdaten zur Verfügung: Strom-, Gas- und Wärmeabrechnungen, Lastgänge, Verträge sowie vorhandene Anlagendokumentation. Je besser die Datenlage, desto zügiger und belastbarer die Auswertung.
03
Vor-Ort-Begehung
Wir verschaffen uns vor Ort ein Bild Ihrer Standorte, identifizieren die Hauptverbraucher und prüfen den Zustand von Anlagen und Prozessen. Wo nötig, ergänzen wir die vorhandenen Daten durch eigene Messungen.
04
Analyse und Bewertung
Die erfassten Energieflüsse werden systematisch ausgewertet, Energieleistungskennzahlen (EnPIs) gebildet und mit Vergleichswerten eingeordnet – so wird sichtbar, wo die größten Einsparpotenziale liegen.
05
Entwicklung von Maßnahmen
Aus der Analyse leiten wir konkrete Effizienzmaßnahmen ab und bewerten diese nach Wirtschaftlichkeit (u. a. Kapitalwertberechnung) und technischer Machbarkeit, damit Sie fundiert priorisieren können.
06
Erstellung des Energieauditberichts
Alle Ergebnisse, Annahmen und Maßnahmenempfehlungen werden nachvollziehbar in einem Energieauditbericht dokumentiert, der den Anforderungen der DIN EN 16247 und des EDL-G entspricht.
07
Abschlussgespräch und Meldung
Wir stellen Ihnen die Ergebnisse persönlich vor, klären offene Fragen und besprechen die nächsten Schritte zur Umsetzung. Anschließend übernehmen wir auf Wunsch die erforderliche Energieauditerklärung gegenüber dem BAFA – und behalten für Sie im Blick, wann das nächste Wiederholungsaudit ansteht.
Sie möchten sich vorab selbst einlesen oder die rechtlichen Grundlagen zum Energieaudit nachschlagen? Die folgenden Quellen bieten einen verlässlichen Einstieg – bei konkreten Fragen zu Ihrem Unternehmen sprechen Sie uns gerne direkt an.
Rechtsgrundlagen & offizielle Stellen
- BAFA – Energieaudit nach EDL-G – Zentrale Anlaufstelle: Pflichten nach § 8 ff. EDL-G, Merkblatt für Energieaudits, Formular für die Online-Energieauditerklärung sowie den Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten.
- DIN EN 16247 – Beuth Verlag – Offizieller Normtext (Teile 1–5: allgemeine Anforderungen, Gebäude, Prozesse, Transport, Auditoren-Qualifikation), kostenpflichtig, aber die verbindliche Quelle für Detailfragen.
- Gesetz im Internet – EDL-G – Vollständiger Gesetzestext des Energiedienstleistungsgesetzes, u. a. mit den §§ 8–8d zur Auditpflicht.
- Gesetz im Internet – EnEfG – Energieeffizienzgesetz; relevant für Schwellenwerte ab 2,5 GWh (Umsetzungspläne) bzw. 7,5 GWh (Energie-/Umweltmanagementsystem-Pflicht), die über die reine Auditpflicht hinausgehen.
PV-Planung
Melden Sie sich gerne bei uns zu Ihrem PV-Projekt.



